In unserem großen CoWorking Bereich im Stromeyersdorf in Konstanz möchten wir Unternehmen, Start Ups und ProjektarbeiterInnen die Flexibilität geben, die sie brauchen, um in Zukunft erfolgreich zu sein. Unser Ziel ist es dabei, eine inspirierende Arbeitsumgebung zu schaffen, in der sich alle wohlfühlen und effizienter arbeiten können. Zudem bietet der CoWorking Bereich nicht nur den nötigen Arbeitsplatz, sondern auf Wunsch auch moderne Seminarräumlichkeiten.
Wir sehen ein Gebäude voller kreativer Menschen, die gemeinsam:
- zielgerichtet neue nachhaltige Wege, Prozesse und Lösungen für eine zukunftsfähige Wirtschaft und Gesellschaft anstreben, initiieren und umsetzen.
- Talente, Visionäre & herausragende Unternehmen hervorbringen, die durch ihre Innovationskraft zu Vorbildern in unserer Gesellschaft werden.
- das Beste für die Stadt & Region im Sinn haben. Sie denken global und bleiben doch regional verankert.
Der Eventraum „Rooftop“ bietet eine unvergleichliche Aussicht auf unser schönes Konstanz!
Unser Conference Room mit 12 Plätzen und einem Clevertouch Display eignet sich bestens für ihr nächstes Meeting.
Die Büroflächen in unserem Gebäude stehen für einfache Struktur und modernes Arbeiten.
Begrüssen Sie Ihre Kunden in unserem hellen, lichten Foyer.
Bürozeiten nach Vereinbarung
Sie haben Interesse am Innovation Center Konstanz? Wir freuen uns, von Ihnen zu hören! Per Mail oder Telefonisch:
info@innovation-center-konstanz.de
Tel: +49 (0) 7531 94 22 9-0
Innovation Center Konstanz
Turmstraße 5
DE - 78467 Konstanz
Optimale Parkmöglichkeit im See-Park-Haus direkt nebenan.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen im Innovation Center Konstanz gelten für die Überlassung von Event- und Veranstaltungsflächen von der Seepark Turmstraße 5 GmbH, Turmstraße 5, 78467 Konstanz, nachfolgend Vermieter, sowie für das Dienstleistungsangebot zur Durchführung von Veranstaltungen und alle damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber, nachfolgend Kunde genannt.
(2) Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen, sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsabschluss, -partner, -haftung
(1) Jede Reservierung oder Buchung von Räumen und Flächen, sowie die Vereinbarungen von sonstigen Lieferungen und Leistungen, wird mit der schriftlichen Bestätigung per Mail für beide Seiten bindend. Alle Angebote sind freibleibend.
(2) Ist der Auftraggeber / Besteller nicht der Kunde selbst oder wird vom Kunden ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet dieser zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
(3) Die für die Veranstaltung notwendigen behördlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, etc. hat der Kunde auf seine Kosten zu beschaffen. Ihm allein obliegt auch die Verpflichtung bezüglich GEMA-Gebühren, Brandwache, o.ä. Die Erfüllung der zuvor genannten Verpflichtungen hat er auf Verlangen nachzuweisen.
(4) Die für die Veranstaltungsräume geltenden Vorschriften der Polizei, Feuerwehr und Ordnungsämter müssen durch den Kunden eingehalten werden. Der Vermieter kann Einhaltung Weisungen erteilen.
(5) Der Vermieter ist lediglich als Raum-Vermieter verantwortlich, haftet jedoch in keiner Weise für die Missachtung bestimmter Hygienekonzepte. Der Kunde hat für seine Veranstaltung ein eigenes Hygienekonzept auf Anfrage (auch dritte) vorzuweisen.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung
(1) Die vereinbarten Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss geht zu Lasten des Kunden. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der vom Vermieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% angehoben werden.
(2) Der Vermieter ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
(3) Der Kunde zahlt nach der Veranstaltung auf Rechnung, mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen.
(4) Es fallen Stornogebühren in Höhe von 25% des Mietpreises an, wenn die Buchung nicht bis 1 Woche vor Beginn abgesagt wird. Bei weniger als 72 Stunden sind es 50%. Bei weniger als 24 Stunden berechnen wir den vollen Preis.
§ 4 Rücktritt Vermieter
(1) Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls...
(2) Der Vermieter hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(3) Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz gegen den Vermieter, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
§ 5 Änderung Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeit
(1) Die endgültige Teilnehmerzahl, die Getränkeauswahl sowie die Umbauwünsche sind dem Vermieter spätestens sieben Werktage vorher mitzuteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu gewährleisten.
§ 6 Technische Einrichtungen und Anschlüsse
(1) Soweit der Vermieter für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschaffen, handeln sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt dem Vermieter von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
(2) Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes vom Vermieter bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen vom Vermieter gehen zu Lasten des Kunden, soweit der Vermieter diese nicht zu vertreten hat.
§ 7 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
(1) Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Der Vermieter übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
(2) Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Der Vermieter ist berechtigt, hierfür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Vermieter abzustimmen. Werden durch das Anbringen / Ausstellen von Gegenständen Beschädigungen verursacht, so trägt der Kunde die Renovierungs-/ Reparaturkosten.
(3) Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf der Vermieter die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen.
(4) Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann der Vermieter für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Vermieter der eines höheren Schadens vorbehalten.
§ 8 Haftung des Kunden für Schäden
(1) Der Kunde haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, seine Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden.
(2) Der Vermieter kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kaution, Bürgschaften) verlangen.
(3) Bei dem Verlust des Schlüssels, erlauben wir uns die Kosten der Ersatzbeschaffung dem Mieter in Rechnung zu stellen.
§ 9 Werbung
(1) Erfolgt eine Veröffentlichung oder Werbung ohne schriftliche Zustimmung und werden dadurch wesentliche Interessen des Vermieters beeinträchtigt, so hat der Vermieter das Recht, die Veranstaltung abzusagen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
(2) Es gilt deutsches Recht.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam, nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Seepark Turmstraße 5 GmbH, Turmstraße 5, 78467 Konstanz
Stand: Oktober 2024